Impressum

Inhaltlich Verantwortliche
gem. § 55 II RStV & § 5 TMG:

Mediterran Hotel Juwel

Inh. Yvonne Schlee
Am Sportplatz 23
63791 Karlstein am Main
E-Mail: info@mediterran-hotel-juwel.de
Tel.: 06188/4460

St.-Nr.: 204/267/90948



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1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Quelle: Kostenlose Haftungsausschluss Vorlage von Haftungsausschluss.org

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Gast,
gerne empfangen wir Sie im Mediterran Hotel Juwel und bieten Ihnen unseren persönlichen Service an.
Damit Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vertragliche Vereinbarung ab dem Zeitpunkt der Buchung.

1. Abschluß des Vertrags
Der Gastaufnahmevertrag ist seitens des Gastes abgeschlossen, sobald dieser das Zimmer bestellt. Bei der Bestellung selbst akzeptiert der Buchende die im Hotel aushängende AGB, auch ohne diese vorher nochmals angefordert zu haben.
Die AGBs hängen im Empfang aus, sind in der Zimmermappe und sind ebenso unserer Webseite zu entnehmen. Schuldner des Vertrags ist das Unternehmen, das die Reservierung vorgenommen hat. Im Zweifelsfall haftet das reservierende Unternehmen ausnahmslos für alle Kosten, die durch den Hotelgast entstanden sind.
Der Gastaufnahmevertrag ist seitens des Hotels mit der Buchungszusage, gleich ob schriftlich oder mündlich zustande gekommen.

Der Gast schließt für die im Vertrag benannten Personen die Nutzung- und Zutrittsberechtigung für den vereinbarten Zeitraum ab. Das Einlassen nicht dem Hotelpersonal per Meldebogen angegebener Personen ist unzulässig und stellt Hausfriedensbruch und eine Ordnungswidrigkeit gegen das Meldegesetz dar.

2. Stornierungsgebühren
Bei Buchungsrücktritt besteht lt. gesetzlicher Festlegung ein grundsätzlicher Anspruch seitens des Hotels für die volle Vergütung, abzüglich der ersparten Leistung.
Hausintern werden ohne Bekanntgabe anderer Stornierungsmöglichkeiten folgende Stornierungskosten fällig:
bis 7 Tage vor der Buchung 80% der Gesamtkosten, davor kostenfrei
Die Berechungsgrundlage ist die Summe der gesamten Buchung, die Zahl der angemeldeten Personen und der gebuchten Leistungen.

Bei Zahlung auf Rechnung der Stornierungsgebühr erfolgt die Erhebung einer OP-Verwaltungsgebühr die zu 100% 15,00€ beträgt.
Diese Vereinbarungen basieren auf Empfehlung der DEHOGA und der einschlägigen Rechtsprechung.
Für Gruppenbuchungen ab 10 Personen gelten besondere Stornieurngsbedingungen: Werden aus einer Gruppenbuchung mindestens 30% des Gesamtauftrages storniert, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch ggf. der Buchende selbst, für den Ausfall in Höhe von 80% ab Buchungsauftrag.

Für Aktivreisen und Städtereisen gelten besondere Stornierungsbedingungen: Wird aus einer Aktiv- oder Städtereise ein Teil, oder der Gesamtauftrag storniert, fällt ab Buchungsauftrag eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% für den Ausfall an, Ticketkarten von Drittanbietern sind zu 100 % zahlbar.


3. An- und Abreise:
Reservierte Zimmer stehen dem Gast spätestens ab 16.30 Uhr zur Verfügung. Es kann eine frühere Anreisezeit vereinbart werden, die dann innerhalb der allgemeinen Anreisezeiten
zwischen 7.00 Uhr und 10.00 Uhr, bzw. 16.30 Uhr und 18.30 Uhr liegt, oder auch nach vorheriger terminlicher Vorabsprache außerhalb dieser Zeiträume.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben.
Am Abreisetag ist das Zimmer spätestens bis um 10 Uhr zu räumen. Nach vorheriger Absprache kann eine entsprechend spätere Räumung vereinbart werden. Hierfür wird eine Late-Checkout-Gebühr fällig.

4. Kündigung des Vertrags seitens des Hotels
Das Hotel behält sich vor, den Vertrag in folgenden Fällen vorzeitig zu kündigen:
a) Bei grober oder wiederkehrender Verletzung der Hausordnung kann der Gast vorzeitig ausgecheckt werden.
Da hier ein Selbstverschulden vorliegt, ist der volle Zimmerpreis bis zum Reservierungsende fällig.
Dies kann sein bei unmoralischen Übergriffen auf das Personal oder andere Gäste, wiederholtes Rauchen auf den Zimmern, Beschädigung des Hoteleigentums, böswillige Lärmbelästigung, Beleidigungen gegen das Hotelpersonal oder sonstiges unsittliches oder rechtswidriges Verhalten.
b) Wenn die Erbringung der Leistung seitens des Hotels durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist. In diesem Fall können keine Schadensersatzansprüche seitens des Bestellers geltend gemacht werden.

c) Bei Gästen, die länger als einen Monat einmieten, wenn die monatliche Zahlung nicht bis spätestens zum 7. des betreffenden Monats erfolgt.

In diesem Fall hat der Gast bis zur Zahlung der Monatsrate Nutzungs- und Aufenthaltsverbot (Hausverbot).

5. Haftung
Für die in den Zimmern befindlichen Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für abgestellte Fahrzeuge aller Art. Sollten Gegenstände des Hotels durch den Gast beschädigt werden, so sind die entstandenen Kosten, bzw. die zu erwartenden Kosten durch den Verursacher selbst noch vor der Abreise auszugleichen. Der Gast haftet für sein Tun und Unterlassen gegenüber dem Hotel und Dritten selbst. Er haftet vollumpfänglich für die ihm überlassenen Gegenstände (Möbelierung, Schlüssel, Parkplatz). Bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsweigerung des Gastes, tritt der Buchende in gesamtschuldnerische Haftung.

Bei Unstimmigkeiten ob des Verursacherprinzips haftet der Gast, sofern er nicht beweisen kann, dass er für den entstandenen Schaden nicht verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Hoteleigentum verstört oder beschädigt wurde.

Zur Vermeidung von Schäden dürfen Fahrräder, Maschinen oder sonstige Gegenstände, die nicht überlicherweise in Wohnräumen anzufinden sind, nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung ins Hotel gebracht werden.

Bei Zuwiderhandlung ist die Verletzung der Hausordnung gegeben und die Kündigung aus 4a tritt in Kraft.

Beschädigungen, die durch diese Handlung entstehen, sind vom Gast selbst oder dessen auftraggebendem Unternehmen zu tragen. Beweispflichtig für die Nichtschuldigkeit ist der Gast.

Für Dauergäste gilt, dass das Zimmer am Abreisetag mit einer Personalbegehung (Abnahme) zu übergeben ist. Beschädigungen, grobe Verunreinigungen oder fehlende Gegenstände sind noch vor der Abreise zu zahlen.

Ist der Gast zahlungsunfähig, so stimmt er zu, dass sämtliche persönliche Gegenstände bis zur Zahlung der Restschuld gegenüber dem Hotel als Sicherheit einbehalten werden dürfen. Ferner gestattet er dem Hotel, die Gegenstände zu verkaufen oder zu entsorgen, wenn die Schuld nicht spätestens 6 Monaten (Aufbewahrungspflicht) nach Rechnungsstellung beglichen wurde.


6. Covid-19

Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages bestätigt der Gast geimpft oder genesen zu sein oder ein aktuelles negatives Ergebnis eines Covid-19 Tests bei sich zu haben.

Der Gast verpflichtet sich zur selbstständigen Informationsaneignung bezüglich der aktuellen Corona-Regeln in Bayern und deren Einhaltung. Kosten | Strafgelder aus Zuwiderhandlungen bestätigt der Gast ui übernehmen.


7. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

8. Schlußbestimmungen
Der Gerichtsstand ist für alle Streitfälle Aschaffenburg am Main. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam werden oder aus Kullanzgründen anders gehandhabt werden, so besteht hieraus kein weiterer Rechtsanspruch, bzw. berührt dies nicht die Bedingungen im Ganzen